Da die Buche laut der Fachbehörde mit der Veränderung der Standortbedingungen durch das geplante Bauwerk gewissen Stressfaktoren ausgesetzt wird, verlangt die Vorinstanz im Entscheid vom 14. April 2014 unter den Bedingungen/Auflagen, dass für die Festlegung der Baumschutzmassnahmen vor Baubeginn mit Stadtgrün Bern Kontakt aufzunehmen sei (Entscheid, S.11). Welche Massnahmen dies sein können, wird von Stadtgrün Bern in der Stellungnahme vom 13. August 2014 näher erläutert (Wurzelvorhang, geeignetes Füllsubstrat, Installation Bewässerung, Stammschutzfarbe gegen stärkere Sonneneinstrahlung).