Die Sondierung habe ergeben, dass von der Abgrabung voraussichtlich keine Hauptwurzeln der Buche betroffen seien.34 Da die Buche laut der Fachbehörde mit der Veränderung der Standortbedingungen durch das geplante Bauwerk gewissen Stressfaktoren ausgesetzt wird, verlangt die Vorinstanz im Entscheid vom 14. April 2014 unter den Bedingungen/Auflagen, dass für die Festlegung der Baumschutzmassnahmen vor Baubeginn mit Stadtgrün Bern Kontakt aufzunehmen sei (Entscheid, S.11).