Wie das Stadtplanungsamt richtig ausführt, ist auch die Vorgabe von Art. 73 BO, wonach im Aaretalschutzgebiet mindestens zwei Drittel des unüberbauten Grundstückareals zu begrünen sind, erfüllt. Ebenso sind nach der Projektänderung auf der Talseite des Gebäudes diverse Bäume vorgesehen, so dass auch die Bestimmung von Art. 73 BO eingehalten ist. Insgesamt erfüllen die vorgesehenen Ersatzpflanzungen die Anforderungen des BSchR und von Art. 73 BO.