zahlreiche Bäume und Sträucher, vorab entlang der Parzellengrenzen, aber auch auf den neuen Terrassen vorgesehen (u.a. Amberbäume, Eiben, Waldkiefern, Tulpen-Magnolie, Felsenbirnen). Es ist kein Grund ersichtlich, wieso diese umfangreichen Ersatzpflanzungen unterhalb des Gebäudes für zwei zu fällende Bäume nicht ausreichend sein sollten, selbst wenn mit den Projektänderungen anstelle der Obstbäume an der westlichen Grundstücksgrenze neu nur Felsenbirnen vorgesehen sind.