Diese sind zwar oft kleinwüchsiger als die bestehenden Bäume, jedoch zahlreicher und dank der neuen Terrassierung auf verschiedenen Ebenen vorgesehen. Im Bereich oberhalb des Hauses – wo sich die Ersatzbepflanzungen mit den Projektänderungen im Beschwerdeverfahren nicht geändert haben – werden die acht zu fällenden Bäume u.a. durch diverse mittelgrosse Baumarten (Waldkiefer, Feldahorn, Walnussbaum, Rotbuche) ersetzt. Damit bleibt die waldartige Atmosphäre in diesem Bereich erhalten.33 Im Garten unterhalb des Chalets sollen die beiden hohen Robinien weichen. An dessen Stellen sind 32 Protokoll Augenschein vom 16. Oktober 2014, S. 18, Voten Stadt Bern.