Die Fachbehörde hat auch den neuen, hinsichtlich der Ersatzbepflanzung leicht geänderten Umgebungsgestaltungsplan gemäss den Projektänderungen im Beschwerdeverfahren geprüft und dem Vorhaben zugestimmt (vgl. Stellungnahme der Stadt Bern vom 8. Juni 2015). Die zuvor gemachten Einschätzungen des Stadtplanungsamts können daher für die hier zu beurteilende Umgebungsgestaltung nach wie vor Geltung beanspruchen.