Anlässlich des Augenscheins vom 16. Oktober 2014 führte der Vertreter von Stadtgrün Bern auf Frage des Rechtsamts hinsichtlich der beiden grossen Robinien im unteren Bereich der Parzelle etwa aus, dass diese beiden Bäume von Fäulnis befallen seien.31 Aufgrund der beeinträchtigten Standsicherheit infolge der Hanglage, der Schädigung der Bäume im Bereich des Stamms und der Krone (vgl. Baumzustandsliste der Firma AO.________) und der eingeschränkten Vitalität wegen des dichten Baumbestands wurde die Bewilligung für die Beseitigung dieser Bäume gestützt auf Art. 4 Abs. 1 Bst. a, b und c BSchR zu Recht erteilt.