Die BVE sieht keinen Grund, von diesen schlüssigen Einschätzungen der Fachbehörde abzuweichen, zumal die Beschwerdeführenden nicht näher darlegen, wieso die Bewilligungsgründe für die Fällung nicht erfüllt sein sollten. Bereits im Jahr 1986 wurde im Inventar der besonders schutzwürdigen Bäume der Stadt Bern festgehalten, dass die Bäume allgemein in einem schlechten Zustand seien. Anlässlich des Augenscheins vom 16. Oktober 2014 führte der Vertreter von Stadtgrün Bern auf Frage des Rechtsamts hinsichtlich der beiden grossen Robinien im unteren Bereich der Parzelle etwa aus, dass diese beiden Bäume von Fäulnis befallen seien.31