In diesem Schreiben vom 13. August 2014 führt die Fachbehörde vorab aus, dass alle zu fällenden Bäume den Mindestumfang gemäss Art. 3 Abs. 3 Bst. a BSchR erreichen. Deren Beseitigung bedarf daher einer Bewilligung im Sinne von Art. 4 BSchR. Stadtgrün Bern beurteilt die Ausführungen und Schlüsse der Firma AO.________ in der Baumzustandsliste insgesamt als plausibel. Die Einschätzung zum Zustand der insgesamt zehn zu fällenden Bäume wird geteilt. Es handle sich um eine waldähnliche Situation, 29 Vorakten pag. 148. 30 Vorakten pag. 140 ff. 28