c) Aus dem aktuellen Umgebungsgestaltungsplan28 ergibt sich, dass auf der Bauparzelle oberhalb des Hauses acht Bäume gefällt und sieben Bäume erhalten werden sollen. Unterhalb des Hauses sollen zwei Robinien gefällt werden. Der Plan sieht anstelle der zu fällenden Bäume diverse Ersatzpflanzungen vor. Bezüglich der zu rodenden und der zu erhaltenden Bäume hat sich mit den Projektänderungen im Beschwerdeverfahren nichts geändert. Bei den Ersatzpflanzungen dagegen sieht der aktuelle, zu beurteilende Umgebungsgestaltungsplan gewisse Änderungen im Vergleich zum erstinstanzlich 26 Vorakten pag. 99 f. 27 Baumschutzreglement der Stadt Bern vom 7. Juni 1998 (BSchR, SSSB 733.1).