Zu beachten ist schliesslich Art. 73 BO, wonach bei Neu- und in die Gebäudestruktur eingreifenden Umbauten im Aaretalschutzgebiet mindestens zwei Drittel des unüberbauten Grundstücksareals zu begrünen und auf der Talseite der Gebäude Bäume zu pflanz en sind.