h) Insgesamt sieht die BVE keinen Anlass, von der Fachmeinung der OLK abzuweichen. Die Projektänderungen im Beschwerdeverfahren haben dazu geführt, dass sich das Bauvorhaben besser in die bestehende Situation eingliedert. Die Umgebungsgestaltung respektiert nun den Aarehang und das Wohnhaus als Teil der Gebäudegruppe B "Chalets AI.________Strasse" gebührend. Das Chalet bleibt trotz der baulichen Veränderungen in seinen Qualitäten und Eigenschaften erhalten und passt damit nach wie vor in die Bebauungsstruktur der Umgebung. Damit berücksichtigt das Bauvorhaben auch das Anliegen des ISOS, wonach die Substanz dieser Bauten zu erhalten ist.