Es dürfte zwar unbestritten sein, dass das unberührte und wilde Element des Gartens, wie er jetzt besteht, mit dem Bauvorhaben wegfällt. Es kann jedoch aus Sicht der BVE nicht verlangt werden, dass diese Elemente erhalten bleiben. Mit der ausreichenden und adäquaten Ersatzbepflanz ung (vgl. E. 7) stellen die Beschwerdegegner sicher, dass der Grünraum bzw. der Baumbestand den Anforderungen des Aaretalschutzgebiets genügt. Wieso mit dem neu geplanten Spalier entlang der Stützmauern kein deckender Effekt erzielt werden kann, wie dies die Beschwerdeführenden geltend machen, ist nicht nachvollziehbar und wird von diesen auch nicht näher begründet.