Insgesamt trägt die bescheidenere Terrassierung – der Ansicht der OLK folgend – zu einer besseren Einfügung des gesamten Vorhabens in die Umgebung und zu einer Beruhigung der neuen Gartentopographie bei. Positiv wirken sich diesbezüglich auch die Treppenerschliessungen zwischen den Terrassen aus, welche nicht mehr an den unterschiedlichsten Stellen des Gartens vorgesehen sind, sondern neu entlang der Parzellengrenzen. Weiter haben die Beschwerdegegner auch den Pool in der Breite reduziert (neu 3.20 x 8 m statt bisher 5.10 x 8 m), was ebenfalls hilft, dass sich die Gartenanlage im Vergleich zum Chalet mehr zurücknimmt.