In der Gesamtschau tragen die Projektänderungen in den beiden Bereichen "Umgebungsgestaltung" und "Nebenbauten" zu einer besseren Eingliederung des Bauvorhabens in die bestehende Situation bei. Durch Ausrichtung der neuen Bauwerke am Hauptbau wird dieser gestärkt und kann sich weiterhin als Hauptgebäude am Ort behaupten. Die konkurrenzierende Körperhaftigkeit der Gartenanlage auf den ursprünglichen Baugesuchsplänen ist einer Terrassierung gewichen, die den Aarehang und das Wohnhaus gebührend respektiert. Antrag: Aus Sicht des Ortsbild- und Landschaftsschutzes kann dem vorliegenden Bauvorhaben zugestimmt werden."