Östliche Nebenbauten: Augenfällig zeigt die Projektänderung II das Abrücken der unterirdischen Nebenbauten von den Parzellengrenzen. Die verstärkte Ausrichtung der Nebenbauten an die Stellung des Haupthauses trägt auch in diesem Bereich zu einer Projektberuhigung bei. Das Bauprojekt respektiert die topographischen Randbedingungen besser und nimmt sich gegenüber den ursprünglichen Baugesuchsplänen zurück. In der Gesamtschau tragen die Projektänderungen in den beiden Bereichen "Umgebungsgestaltung" und "Nebenbauten" zu einer besseren Eingliederung des Bauvorhabens in die bestehende Situation bei.