Bauparzelle Veränderungen vorgenommen, indem die Nebenbauten näher an das Hauptgebäude gerückt wurden (zu den Änderungen im Detail, vgl. E. 2a). Relevant ist einzig das Bauvorhaben gemäss der letzten Projektänderung (Projektänderung II, Pläne vom 17. April 2015 und 23. Juni 2015, alle gestempelt vom Rechtsamt der BVE am 20. April 2015 und 30. Juni 2015). Ob das von der Vorinstanz bewilligte Projekt aus ästhetischer Sicht bewilligt werden kann, ist nicht mehr zu prüfen.