e) Die BVE hat für die ästhetische Beurteilung des Vorhabens die OLK beigezogen. Vor den im Beschwerdeverfahren vorgenommenen Projektänderungen der Beschwerdegegner kam die OLK im Bericht vom 2. September 2014 zum Ergebnis, dass dem geplanten Bauvorhaben aus Sicht des Ortsbild- und Landschaftsschutzes nicht zugestimmt werden könne. Die Realisierung des Projekts als künstliche Landschaft von der Einstellhalle bis zur untersten Stützmauer einschliesslich der Hochbauten verändere die örtlich noch vorhandene, ursprüngliche Charakteristik des Quartiers und des Aarehangs grundlegend.