AI.________Strasse", welche gemäss Eintrag von einem geschlossenen Ensemble massiver, giebelständiger Heimatstilbauten geprägt wird. Das Haus des Beschwerdeführers 27 wird dabei als "von neuenburgischen Vorbildern der Hochgotik und Renaissance beeinflusstes Haus aus dem Jahr 1908" umschrieben.