Auch nach den Projektänderungen im Beschwerdeverfahren, mit welchen die Umgebungsgestaltung verändert wurde, halten die Beschwerdeführenden an diesen Vorbringen fest. Die Eingriffe ins Gelände seien nach wie vor massiv und es werde eine künstlich geschaffene Landschaft von der Einstellhalle bis unten im Garten geschaffen. Die Minderhöhe der Stützmauern werde mit einer zusätzlichen Stützmauer kompensiert, so dass noch mehr zubetoniert werde. Nach Ansicht der Beschwerdeführenden 1 bis 26 hat die Projektänderung sogar zu einer Verschlechterung geführt. Mit der zusätzlichen Stützmauer verstärke sich die Tendenz, gegen das Ortsgelände zu bauen.