a) Die Beschwerdeführenden bringen in ihren Beschwerden vor, das Bauvorhaben sowie die Gestaltung des Aussenraumes würden sich nicht in das Stadt- und Quartierbild einfügen und in mehrfacher Hinsicht die Bestimmungen zum Aaretalschutzgebiet verletzen. Der Erschliessungsbau sei überdimensioniert, füge sich in Kombination mit dem bestehenden Wohnhaus in keiner Weise in das Landschaftsbild der Aaretalhänge ein. Auch die geplante mehrstufige Terrassierung des Geländes und das Anbringen von Stützmauern würden einen massigen Eingriff in die bislang stark durchgrünte Landschaft darstellen und dadurch das Erscheinungsbild der Liegenschaft und des Aarehanges wesentlich beeinträchtigen.