Auch dieses Gebäude, welches sich zusätzlich noch seitlich von den Umgebungsveränderungen des Bauvorhabens absetzt, wird in seinen Qualitäten und Eigenschaften nicht beeinträchtigt. Die Denkmalpflege der Stadt Bern kam sogar bei der Beurteilung des erstinstanzlich bewilligten Projekts, welches hinsichtlich der Umgebungsgestaltung noch weiter ging, zum Ergebnis, dass eine Beeinträchtigung des Gebäudes des Beschwerdeführers 27 zu verneinen sei, wobei bei der Bauausführung ein besonderes Augenmerk auf die Einbindung und die Übergänge der neuen Umgebungsgestaltung zu den Nachbarparzellen zu legen sei (Stellungnahme vom 14.