Selbst wenn gewisse höhere Bäume weichen werden, bleibt aus der Distanz vorab das Gebäude, die darunterliegende Terrassierung jedoch nicht oder kaum wahrnehmbar, wie dies der Rundgang anlässlich des Augenscheins vom 16. Oktober 2014 gezeigt hat.19 Die Umgebungsveränderungen oberhalb des Gebäudes werden durch dieses gänzlich abgedeckt und stellen ebenfalls keine unzulässige Beeinträchtigung des erhaltenswerten Baus dar. 18 Zaugg/Ludwig, a.a.O., Art. 10a-10f, N. 7. 19 Vgl. Fotodossier 2 Rundgang, Augenschein vom 16. Oktober 2014. 18