Auch diesbezüglich ist der Stand des Projekts gemäss Projektänderung II vom 20. April 2015 / 30. Juni 2015 massgebend. Im Vergleich zum Projekt, welches der Bewilligung der Vorinstanz zugrunde lag, fällt die Umgebungsgestaltung des nun zu beurteilenden Projekts etwas bescheidener aus. Durch die Erhöhung der Anzahl Stützmauern konnte die Höhe der Terrassierungen und damit die geplanten Aufschüttungen etwas reduziert werden. Auch der vorgesehene Pool wurde verkleinert (vgl. E. 2a). Trotzdem bleiben die Eingriffe unter- sowie oberhalb des Hauses durch die Terrassierungen beträchtlich.