Die Raumstrukturen verändern sich zwar, trotzdem wird die Grundstruktur nicht völlig abgeschafft. Im Unterschied zu einem schützenswerten Haus müssen die inneren Bauteile auch nicht zwingend erhalten bleiben. Die geplante Raumaufteilung mit zahlreichen Räumen nimmt Rücksicht auf die bisherige Baustruktur. Damit bleibt der Charakter des Hauses – der Ansicht der städtischen Denkmalpflege folgend – auch im Inneren des Gebäudes gewahrt. Die BVE sieht daher keinen Grund, von der Fachmeinung der städtischen Denkmalpflege abzuweichen. 17 Zaugg/Ludwig, a.a.O., Art. 10a-10f, N. 6. 17