Dieser an der hangseitigen Nord-Ostfassade angegliederte Kubus soll neu die Vertikalerschliessung aufnehmen ist vom öffentlichen Raum nicht respektive kaum einsehbar. Damit der charakteristische Ausdruck des Gebäudes nicht wesentlich beeinträchtigt wird und diese Erweiterung akzeptiert werden kann, wurde festgehalten, dass die Verbindung zwischen dem Haupt- und Erschliessungsbau sorgfältig zu gestalten ist und dass der Anbau die Hauptdachform nicht überragen darf. Diese Bedingungen sind mit dem vorliegenden Baugesuch eingehalten.