Die geplanten Veränderungen im und am umstrittenen Chalet beurteilte die städtische Denkmalpflege folgendermassen: "Veränderungen, die sich in die vorhandene Bauweise und Bausubstanz einordnen und Erweiterungen, die auf den bestehenden Bau Rücksicht nehmen resp. seine Bedeutung nicht schmälern, sind bei einem erhaltenswerten Objekt zulässig. In diesem Sinne hat die Denkmalpflege auch den grössten baulichen Eingriff am Objekt geprüft und schliesslich dem modernen Anbau auf der Gebäuderückseite zugestimmt. Dieser an der hangseitigen Nord-Ostfassade angegliederte Kubus soll neu die Vertikalerschliessung aufnehmen ist vom öffentlichen Raum nicht respektive kaum einsehbar.