Die städtische Denkmalpflege charakterisierte das Gebäude der Beschwerdegegner in der Stellungnahme vom 14. August 2014 wie folgt: "Das Gebäude AI.________Strasse 18 ist ein typischer Vertreter eines in gemischter Bauweise (Sockel und Erdgeschoss gemauert, Obergeschoss in Holzkonstruktion) errichteten chaletartigen Heimatstils. Mit Baujahr 1935 zählt es zur jüngeren Generation der vom Schweizer Holzstil geprägten Wohnhäuser, die in ähnlicher Form in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts in der ganzen Schweiz eine weite Verbreitung fanden (im Gegensatz dazu die benachbarten, nicht inventarisierten Bauten der gleichen Baugruppe Nr. 12 von 1911 und Nr. 28 von 1919, die der