Andererseits wurde die Umgebungsgestaltung kritisiert. Diese verunkläre und beeinträchtige sowohl die Einbettung des Einzelbaus als auch das durch die "waldartige", dicht begrünte steile Hanglage bestimmte Ensemble. Nach der Projektänderung vom 19. September 2013 hat die städtische Denkmalpflege diese Einwände gemäss eigenen Aussagen16 zurück genommen: So seien mit dieser Projektänderung die Pläne in ihrem Sinne betreffend Höhenstaffelung der Kamine und des Anbaus angepasst worden. Auch hinsichtlich der 13 Gesetz vom 8. September 1999 über die Denkmalpflege (Denkmalpflegegesetz, DPG; BSG 426.41).