c) Das ursprüngliche Baugesuch vom 12. Dezember 2012 wurde durch die städtische Denkmalpflege geprüft. Dies ergibt sich aus dem Schreiben des Bauinspektorats der Stadt Bern an die Beschwerdegegner vom 3. April 201315, worin diesen die Einwände der Denkmalpflege eröffnet wurden. Dabei machte die Denkmalpflege einerseits Vorbehalte zum Gebäude der Beschwerdegegner selber (Materialisierung der Kamine, Höhenstaffelung der Kamine, Dach des Erschliessungsanbaus). Andererseits wurde die Umgebungsgestaltung kritisiert.