Schliesslich wurden auch die Projektänderungen den Fachbehörden vorgelegt; gemäss Stellungnahme der Stadt Bern vom 8. Juni 2015 stimmten sie den Projektänderungen zu und hatten keine zusätzlichen Bemerkungen. Die Beschwerdeführenden hatten Gelegenheit, im Beschwerdeverfahren zu den Äusserungen 12 der Fachbehörden Stellung zu nehmen. Sie konnten damit ihre Rechte im Beschwerdeverfahren vollumfänglich wahrnehmen; ihnen ist durch diesen Verfahrensmangel kein materieller Nachteil entstanden. Auch diese Gehörsverletzung ist jedoch bei der Kostenverlegung zu berücksichtigen.