Die durch die Denkmalpflege nach der ersten Eingabe kritisierten Punkte seien von der Bauherrschaft überarbeitet worden, bevor das Gesuch erstmals bekannt gemacht worden und von der Denkmalpflege erneut beurteilt worden sei (S. 8 Entscheid). Eine nähere Begründung, wieso der Um- und Ausbau aus Sicht der Denkmalpflege in Ordnung ist, fehlt gänzlich. Ebenso wenig wird im Entscheid auf einen schriftlichen Bericht der Denkmalpflege verwiesen. Die Begründung im Entscheid ist ungenügend.