Auch den übrigen Verfahrensbeteiligten gab es explizit Gelegenheit, auf Gesuch hin Gebrauch von ihrem Recht auf Akteneinsicht zu machen. Die Stellungnahme vom 13. Januar 2014 erhielten die Beschwerdeführenden unbestrittenermassen bereits während des Baubewilligungsverfahrens direkt von den Beschwerdegegnern. Schliesslich holte das Rechtsamt im Beschwerdeverfahren zu den umstrittenen Punkten schriftliche Berichte der betroffenen Fachstellen ein. Die Beschwerdeführenden konnten ihre Rechte im Beschwerdeverfahren damit vollumfänglich wahrnehmen; ihnen ist durch die