Für die im Beschwerdeverfahren relevanten Themen seien keine Fachberichte erarbeitet worden. Das Stadtplanungsamt, die Freiraumplanung und die Denkmalpflege würden allfällige Mängel oder Einwände gegen ein Bauvorhaben im internen Baugesuchsverfahren (GemDat) formulieren. Diese würden der Bauherrschaft zur Kenntnis gebracht, die sie mittels Projektänderungen beseitigen könne. Nachdem diese behoben seien, würden die Anmerkungen der Ämter gelöscht und allenfalls durch Auflagen in der Baubewilligung ersetzt.