Wie die Stadt Bern in ihrer Stellungnahme vom 20. Juni 2014 festhält, wurden den Beschwerdeführenden weder die Stellungnahme der Beschwerdegegner vom 13. Januar 2014 noch die eingeholten Amtsberichte zugestellt. Auf eine Weiterleitung der Stellungnahme habe man verzichtet, weil den Beschwerdeführenden eine Kopie dieser Stellungnahme direkt von den Beschwerdegegnern zugestellt worden sei. Die Amtsberichte stünden in keinem Zusammenhang mit den vorgebrachten Rügen. Für die im Beschwerdeverfahren relevanten Themen seien keine Fachberichte erarbeitet worden.