a) Die Beschwerdegegner reichten im Verlaufe des Beschwerdeverfahrens zwei Projektänderungen ein. Mit der Projektänderung I vom 2. März 2015 passte die Bauherrschaft die Umgebungsgestaltung auf der Westseite des Hauptgebäudes an. So wurden die Terrassierungen verändert, indem unterhalb des geplanten Pools neu vier statt wie bisher drei sichtbare Stützmauern (und damit vier Terrassen statt drei) vorgesehen sind. Dadurch konnte die Höhe der einzelnen Stützmauern verringert werden, sowohl was 3 Koordinationsgesetz vom 21. März 1994 (KoG; BSG 724.1). 4 Baugesetz vom 9. Juni 1985 (BauG; BSG 721).