Das Rechtsamt gab den Verfahrensbeteiligten Gelegenheit, zu den Projektänderungen Stellung zu nehmen, und holte dazu einen zusätzlichen Bericht der OLK ein. Zudem wurde die Stadt Bern beauftragt, die Projektänderungen öffentlich zur Einsichtnahme aufzulegen (keine Publikation) und allenfalls berührte Dritte (weitere Nachbarinnen und Nachbarn) anzuhören. In der Verfügung vom 15. Juni 2015 stellte das Rechtsamt fest, dass nach der erfolgten Avisierung der Projektänderungen durch die Stadt Bern weder beim Bauinspektorat der Stadt Bern noch beim Rechtsamt der BVE Eingaben von weiteren Nachbarn eingegangen seien.