So scheine diese geplante Nebenbaute nicht vollständig vom Erdreich überdeckt zu sein, sondern auf der Südostseite in der ganzen Länge oberirdisch in Erscheinung zu treten. Gestützt auf diese Ausführungen reichten die Beschwerdegegner eine weitere Projektänderung ein (Projektänderungspläne vom 17. April 2015, alle gestempelt vom Rechtsamt der BVE am 20. April 2015, im Folgenden: Projektänderung II). Das Rechtsamt gab den Verfahrensbeteiligten Gelegenheit, zu den Projektänderungen Stellung zu nehmen, und holte dazu einen zusätzlichen Bericht der OLK ein.