3. Das Rechtsamt, welches die Beschwerdeverfahren für die BVE leitet1, führte den Schriftenwechsel durch und holte die Vorakten ein. In ihrer Beschwerdeantwort vom 19. Juni 2014 beantragen die Beschwerdegegner, die Beschwerden seien abzuweisen und die Baubewilligung sei zu bestätigen. Auch die Stadt beantragt in ihrer Stellungnahme vom 20. Juni 2014 die Abweisung der Beschwerden und die Bestätigung des vorinstanzlichen Entscheids.