Er beantragt, der Gesamtentscheid vom 14. April 2014 sei aufzuheben und dem Baugesuch sei der Bauabschlag zu erteilen. Dabei machen die Beschwerdeführenden geltend, das Vorhaben verletze die Vorgaben des Aaretalschutzgebiets, könne aus denkmalschutzpflegerischer und ortsbildschützerischer Sicht nicht bewilligt werden, überschreite die zulässige Gebäudetiefe und halte die Grenzabstände nicht ein. Weiter sei die Hangrutschgefährdung ungenügend beurteilt worden. Das rechtliche Gehör sei verletzt worden und diverse Beweisanträge seien von der Vorinstanz zu Unrecht abgewiesen worden.