Das Gebäude ist im Bauinventar als erhaltenswertes Objekt eingetragen und befindet sich in der Gebäudegruppe B des Inventars AM.________. Schliesslich ist eine Teilfläche des Grundstücks im östlichen Bereich des Wohnhauses gemäss der synoptischen Gefahrenkarte als gefährdetes Gebiet bezeichnet (gelb, geringe Gefährdung). Gegen das Bauvorhaben erhoben unter anderen die Beschwerdeführenden Einsprache.