Rechnung trägt.31 Der Beschwerdeführer dringt mit seiner Beschwerde nicht durch. Die Beschwerdegegnerinnen mussten ihr Projekt ändern, damit es bewilligungsfähig wurde. Somit gelten beide Parteien gleichermassen als unterliegend. Die Verfahrenskosten werden ihnen daher je zur Hälfte auferlegt. Die Beschwerdegegnerinnen haften für ihren Anteil solidarisch.