Darin sind die im Rahmen des Beschwerdeverfahrens eingereichten Berichte der KDP und des OIK II angemessen berücksichtigt. Hinzu kommen als zusätzliche Gebühren die Kosten für die Berichte der OLK vom 28. Oktober 2014 von Fr. 600.00 und vom 2. März 2015 von Fr. 300.00 sowie die Kosten für die Teilnahme der OLK am Augenschein vom 2. Dezember 2014 von Fr. 300.00. Für den Augenschein mit Instruktionsverhandlung vom 2. Dezember 2014 wird in Anwendung von Art. 20 Abs. 1 GebV eine zusätzliche Gebühr von Fr. 300.00 erhoben. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens betragen somit insgesamt Fr. 4'500.00.