Die Gemeinde erachtet das in diesem Punkt geänderte Projekt ebenfalls als bewilligungsfähig. Das geänderte Bauvorhaben entspricht im Bereich entlang der I.________strasse nun den massgebenden strassenbaupolizeilichen Vorschriften und kann daher mit den unumstrittenen Auflagen gemäss Amtsbericht des OIK II bewilligt werden. 17 6. Zusammenfassung und Kosten