Mit der Projektänderung vom 30. März 2015 trugen die Beschwerdegegnerinnen den Einwänden des OIK II Rechnung. Entlang der Grundstücksgrenze zur I.________strasse (Kantonsstrasse) wird eine Absturzsicherung angebracht und die Situation gemäss den Fachberichten angepasst (Rückbau bestehende Stützmauer und neue Stützmauer).