a) Sowohl in seinem Fachbericht vom 5. August 2014 als auch in seiner Stellungnahme vom 27. Februar 2015 zur ersten Projektänderung hielt der OIK II fest, er habe bereits mehrfach darauf hingewiesen, dass die Lösung nordöstlich der Bauparzelle beim Knoten J.________strasse - I.________strasse sowohl in Bezug auf die Sicherheit des Langsamverkehrs als auch in Bezug auf die geringen Sichtweiten bei der Ausfahrt auf die 28 Verkehrsregelnverordnung vom 13. November 1962 (VRV; SR 741.11) 29 Vgl. dazu VSS SN 640 273a Ziff. 12, Tabelle 1 16