Nach links ist die empfohlene Knotensichtweite von mindestens 35 m unbestritten eingehalten. Bei der Knotensichtweite nach rechts ist zu berücksichtigen, dass die J.________strasse kurz nach der Einstellhallenausfahrt eine S-Kurve aufweist. Dies hat zur Folge, dass die vortrittsberechtigten Fahrzeuge ihre Geschwindigkeit den Verhältnissen anpassen und entsprechend abbremsen müssen. Sie dürfen nur so schnell fahren, dass sie innerhalb der überblickbaren Strecke halten können. Wo das Kreuzen schwierig ist, müssen sie auf halbe Sichtweite anhalten können (vgl. Art. 4 Abs. 1 VRV28).