Als Knotensichtweite wird der Abstand zwischen der Fahrstreifenachse des vortrittsbelasteten Fahrzeugs und den vortrittsberechtigen Fahrzeugen bezeichnet.26 Die eingezeichneten Sichtbermen entsprechen den Sichtlinien, die den Beobachtungspunkt mit den vortrittsberechtigten Fahrzeugen verbinden.27 Zudem ist die Fahrstreifenachse des vortrittsbelasteten Fahrzeugs zu weit links eingetragen. Aus dem Plan können beim Strassenanschluss an die J.________strasse folgende Knotensichtweiten herausgemessen werden: nach links beträgt sie circa 44 m, nach rechts circa 22 m.