Für die Beurteilung des Sichtfelds ist die ungünstigste Sichtlinie zu berücksichtigen.22 Als Beobachtungsdistanz wird innerorts ein Wert von 3.00 m empfohlen; sie sollte bei Neuanlagen 2.50 m nicht unterschreiten.23 Die erforderlichen Knotensichtweiten hängen von der Zufahrtsgeschwindigkeit der vortrittsberechtigten Motorfahrzeuge ab und werden durch Wertebereiche definiert. Die unteren Werte gelten für untergeordnete Strassentypen (Erschliessungsstrassen, Sammelstrassen, Verbindungsstrassen), Sichtwerte zwischen dem unteren und dem oberen Wert sind