Die Garageneinfahrt müsse daher verschoben werden. In seinen Schlussbemerkungen vom 23. Juni 2015 hält er daran fest, dass die Garagenausfahrt aufgrund der Sichtverhältnisse nicht bewilligt werden könne. Sie sei weiter nach Osten zu verschieben, wohl bis an den östlichen Rand der Einstellhalle.